2RC Haftungsausschluss

2RC HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÃœR MTB/RENNRAD TOUREN
Mitglieder und Gäste der 2RadChaoten.com nehmen zur Kenntnis, dass weder der Verein noch dessen Organe noch dessen Mitglieder für Unfälle oder sonstige Schadensereignisse haften, welche bei gemeinsamen Unternehmungen, unabhängig von deren Bezeichnung (Radausfahrten, -ausflüge, Techniktraining, o.ä.) eintreten.

Die Teilnahme an derartigen Vereinsaktivitäten erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung des Teilnehmers. Der Teilnehmer verzichtet auf alle Rechtsansprüche gegenüber dem Verein und dessen Organen. Der Verein übernimmt keine Haftung für den Verlust und für Schäden von/an Rädern und Material. Jeder Teilnehmer anerkennt durch seine Teilnahme diesen Haftungsausschluss gegenüber dem Verein, dessen Organen und dessen Mitgliedern.

Routenvorschläge, Fahrtechnikhinweise, Materialempfehlungen, Trainingsvorschläge o.ä., auch wenn sie im Rahmen der Internetpräsentation (Homepage) des Vereines, im Rahmen von Vereinsaktivitäten, durch Vereinsorgane oder Mitglieder abgegeben werden, erfolgen ausschließlich aus sportkameradschaftlicher Sicht und stellen die eigene unverbindliche und unüberprüfbare Meinung des Einzelnen dar. Die Befolgung derartiger sportkameradlicher Meinungen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

Daraus resultierende Gesundheitsschäden, sonstige Schäden, gerichtliche oder verwaltungsrechtliche Verfolgung begründen keine wie immer geartete Haftung gegenüber dem Verein, dessen Organen oder dessen Mitgliedern. Es besteht Helmpflicht! Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung sämtlicher Rechtsvorschriften selbst verantwortlich.

2RC ANTI-DOPING STATEMENT
Die 2RadChaoten.com wollen ehrlichen und dopingfreien Sport. Wir erwarten von unseren Mitgliedern alle Handlungsweisen zu unterlassen und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür zu sorgen, dass weder verbotene Wirkstoffe in das Körpergewebe oder in die Körperflüssigkeit gelangen, noch verbotene Methoden angewendet werden, die mit den Grundsätzen der Fairness im sportlichen Wettbewerb unvereinbar sind.

Lizenz- und Teamfahrer müssen außerdem schriftlich bestätigen, die jeweils aktuellen Anti-Doping-Regelungen der Union Cycliste Internationale sowie die Regelungen gemäß § 5, 6, 8 bis 17 und § 18 Abs. 5 und 7 des ADBG und die für den jeweiligen internationalen Wettkampf geltenden Anti-Doping-Regelungen anzuerkennen.

Im Falle eines positiven Dopingbefundes erlöschen sämtliche Pflichten des Vereins und etwaiger Sponsoren und es dürfen keine ÖRV gemeldeten Rennen für den Verein bestritten werden. Dies gilt bis zum Urteilsspruch der NADA/WADA bzw. für die gesamte Dauer einer etwaigen ausgesprochenen Sperre durch den ÖRV.

2RC HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÃœR MTB/STRASSENRENNEN
Die Teilnahme am Rennen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer verzichtet auf alle Rechtsansprüche gegenüber dem Veranstalter und dessen Mitarbeitern und Helfern. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust und für Schäden von/an Rädern und Material.

Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung sämtlicher Rechtsvorschriften selbst verantwortlich. Die Strecke führt zum Teil über naturbelassenes Gelände, mit plötzlichen und unerwarteten Hindernissen sowie sonstigen Gefahren muss gerechnet werden. Die Strecke ist nicht gesperrt. Mit anderen Fahrzeugen, Fussgängern etc. muss gerechnet werden. Im Übrigen gilt die StVO.

Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter weder für Unfälle noch sonstige unvorhergesehene Ereignisse vor, während oder nach der Veranstaltung haftet. Den Weisungen der Straßenaufsichtsorgane ist sofort Folge zu leisten. Wer sich unsportlich verhält, wird aus der Wertung genommen. Startnummern werden nur gegen Vorlage der Einzahlungsbestätigung jedem Teilnehmer persönlich ausgegeben. Es besteht Helmpflicht! Jeder Starter bestätigt mit seiner Unterschrift die Teilnahmebedingungen und den Haftungsausschluss zur Kenntnis genommen zu haben.

2RC DROP RIDES: 10 GEBOTE

  1. Derartige Ausfahrten werden grundsätzlich über den 2RC Newsletter ausgeschrieben und entsprechend kommuniziert.
  2. Online Anmeldungen der Teilnehmer sind erwünscht - die Teilnahme ist aber auch ohne vorangegangene Anmeldung möglich.
  3. Die Abfahrt erfolgt pünktlich (scharf) zum ausgeschriebenen Zeitpunkt.
  4. Während der Ausfahrt werden keine Pausen gemacht.
  5. Auf langsame Fahrer wird keine Rücksicht genommen - wer aus dem Windschatten abreisst, ist selbst dafür verantwortlich wie er heimkommt.
  6. Bei Defekten wird nicht gewartet - wer eine Panne hat, bleibt alleine zurück.
  7. Es gibt keine Kollegialität unter den Teilnehmern - wem das Essen und/oder Trinken ausgeht, wer sein Geld, Handy, Regengewand oder Werkzeug vergisst, den bestraft das Leben.
  8. Absolute Helmpflicht!
  9. Ausnahmen sind jederzeit (auch unbegründet) möglich - können aber nur durch Weisungen der 2RC Sheriffs (Funktionäre und Tourenführer) erfolgen.
  10. Eine Ausfahrt gilt nur dann als "ambitioniert", wenn weniger als 66.6% der gestarteten Teilnehmer das Tourenziel gemeinsam erreichen.