2RC Satzung

SATZUNG DACHVERBAND
2RadChaoten.com - MTB & Rennradverein


I. Name und Sitz des Vereins
Die 2RadChaoten.com - MTB & Rennradverein sind ein ideeller Verein motivierter Mountainbiker und Rennradfahrer mit Sitz in Wien.

II. Zweck des Vereins
Die 2RadChaoten sind bestrebt, der breiten Öffentlichkeit das Mountainbiken und Rennradfahren zugänglich zu machen, Spaß und Freude am Radfahren, Freundschaft und Gemeinschaft zu vermitteln sowie durch Präsenz und erfolgreiches Abschneiden bei Mountainbikerennen und Rennradrennen zu glänzen.

III. Ideelle Mittel zur Erreichung dieses Zieles
Um dies zu erreichen, kann der Verein Veranstaltungen aller Art durchführen und sich an Veranstaltungen anderen Vereine, die gleichartige Zwecke verfolgen, beteiligen, entsprechende Publikationen herausgeben und einfache Speisen und Getränke zu Selbstkosten abgeben. An allen Veranstaltungen sind auch Nichtmitglieder teilnahmeberechtigt. (ausgenommen sind die Sitzungen der Vereinsorgane). Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn gerichtet.

IV. Mittel des Vereins
Die zur Erreichung des Zweckes erforderlichen Mittel werden durch Mitgliedsbeiträge, Umlagen, Erträgnisse aus der Vermögensverwaltung, Widmungen, Spenden und Subventionen aufgebracht. Der Mitgliedsbeitrag ist für das Kalenderjahr zu entrichten. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages setzt die 2RC Vollversammlung mit Beschluß fest.

V. Mitglieder des Vereins
Die Mitglieder des Vereins teilen sich in
a) 5 Funktionäre
Martin Ganglberger, 26.3.1973, Klaus Hanten, 3.8.1974, Erwin Haiden, 25.08.1979, Richard Wimmer, 21.5.1978, René Reidinger, 4.4.1969

b) Zweigvereine
Mitglied des Vereins können alle zu gründenden Zweigvereine werden, deren Mitglieder Spaß und Freude am Radfahren mitbringen. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet die 2RC Vollversammlung aufgrund eines schriftlichen Beitrittsgesuches. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

VI. Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Funktionäre und Mitglieder der Zweigvereine sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der 2RC Vollversammlung sowie das aktiv und passive Wahlrecht steht allen Funktionären zu. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die Mitglieder sind zur pünktlichen Bezahlung der Mitgliedsbeiträge in der von der 2RC Vollversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.

VII. Vereinsorgane
Organe des Vereins sind die 2RC Vollversammlung, der Vorstand, die Kassiercontroller und das Schiedsgericht.
Die 2RC Vollversammlung (ordentliche Generalversammlung) findet mindestens 1 x im Jahr statt. Eine außerordentliche 2RC Vollversammlung findet auf Beschluß des Vorstandes, der ordentlichen 2RC Vollversammlung oder auf schriftlichen begründeten Antrag von mindestens 1/10 der Funktionären oder auf Verlangen des Kassierkontrollers binnen drei Wochen statt.
Sowohl zu der ordentlichen sowie auch zu den außerordentlichen 2RC Vollversammlungen sind alle Funktionäre, sowie die Obmänner der Zweigvereine, mindestens 1 Woche vor dem Termin einzuladen. Bei der 2RC Vollversammlung sind alle Funktionäre sowie die Obmänner der Zweivereine teilnahmeberechtigt. Die 2RC Vollversammlung ist beschlußfähig, wenn drei Funktionäre anwesend sind.
Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der 2RC Vollversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Änderung der Satzung erfordert Einstimmigkeit.
Der 2RC Vollversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
Wahl- und Enthebung der Mitglieder des Vorstandes und der Kassiercontroller, Entlastung des Vorstandes, Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge, Beschlußfassung über Statutenänderungen sowie die freiwillige Auflösung des Vereins.

VIII a. Obmann
Obmann des Vereins ist Martin Ganglberger.

VIII b. Vorstand
Der Vorstand besteht aus: Obmann: Martin GANGLBERGER, 1. Obmannstellvertreter: Klaus HANTEN 2. Obmannstellvertreter: Richard WIMMER, Kassier: René REIDINGER und Schriftführer: Erwin HAIDEN.
Die Funktionsperiode des Vorstandes beträgt 10 Jahre. Die Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen wurden und mindestens die Hälfte von ihnen anwesend ist. Der Vorstand faßt seine Beschlüsse mit einfacher Stimmermehrheit, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Obmannes den Ausschlag.
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuen einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
Vorbereitung und Einberufung der 2RC Vollversammlung, Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die Vereinsgebahrung und den geprüften Rechnungsabschluß, sowie die Verwaltung des Vereinsvermögens.

IX. Ausscheiden aus dem Verein
Das Ausscheiden aus dem Verein erfolgt durch Entlassung oder Austritt. Der Ausschluß von Funktionären erfordert einen Beschluß der Funktionäre mit 3/4 Mehrheit. Der Austritt kann jederzeit erfolgen. Er muß dem Obmann, in seiner Vertretung dem Obmannstellvertreter, schriftlich mitgeteilt werden.

X. Die Verwaltung des Vereins
Die Führung der Vereinsgeschäfte obliegt dem Vorstand.

XI. Vertretung nach Außen
Die Vertretung des Vereins nach Außen obliegt dem Obmann, in seiner Vertretung dem Obmannstellvertreter oder einem von der 2RC Vollversammlung Beauftragten.

XII. Kassiercontroller
Den Kassiercontrollern obliegen die laufende Geschäftskontrolle und Überprüfung des Rechnungsabschlusses. Sie haben der 2RC Vollversammlung über das Ergebnis der Überprüfung zu berichten.

XIII. Das Schiedsgericht
Zur Schlichtung von allen aus den Vereinsverhältnissen entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen. Das Schiedsgericht setzt sich aus drei Personen zusammen. Es wird derart gebildet, daß ein Streitteil ein Mitglied als Schiedsrichter schriftlich namhaft macht. Über Aufforderung durch den Vorstand binnen 7 Tagen macht der andere Streitteil innerhalb von 14 Tagen seinerseits ein Mitglied des Schiedsgerichtes namhaft. Nach Verständigung durch den Vorstand innerhalb von 7 Tagen wählen die namhaft gemachten Schiedsrichter binnen weiterer 7 Tage eine dritte Person zum Vorsitzenden des Schiedsgerichtes. Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidung bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endgültig.

XIV. Auflösung des Vereins
Ein Antrag auf Auflösung des Vereins kann nur von mindestens 2/3 der Funktionäre gestellt werden. Die 2RC Vollversammlung entscheidet über die Auflösung des Vereins. Der Auflösungsbeschluß bedarf der 3/4 Mehrheit.
Das Vereinsvermögen fällt im Falle der Auflösung des Vereins den Cliniclowns für gemeinnützige karitative Zwecke zu.